42a WaffG – allgemeine Infos zum Gesetzestext

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Das Wichtigste aus unserem Blogtext stichpunktartig im Überblick:

 

  • Der Paragraf 42a WaffG beschreibt das „Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“.
  • Nach Paragraf 42a WaffG Absatz 1, ist das Führen von „Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm“ in der Öffentlichkeit verboten.
  • Im Paragraf 42a WaffG, geben Absatz 2 und 3 wieder, welche Ausnahmefälle und -Situationen den Absatz 1 außer Kraft setzen und somit das Führen doch erlauben.
  • Legal mitführbare Zweihandmesser, die trotzdem mit einer Hand geöffnet werden können, sind nach wie vor in der Öffentlichkeit erlaubt, da der Gesetzgeber nur nach der Bauweise entscheidet und nicht danach, ob es gelingt oder nicht. Wer dazu in der Lage ist, beispielsweise durch großen Krafteinsatz ein legal mitführbares Zweihandmesser mit nur einer Hand aufzuschnappen, der handelt somit noch immer im gesetzlich erlaubten Rahmen.
  • Der Besitz und Erwerb eines Messers wird im Paragrafen 40 WaffG „Verbotene Waffen“ Bei Faustmessern, Fallmessern, Butterflymessern (Balisongs), sowie einigen Springmessern und Automatikmessern, ist Herstellung, Erwerb und Besitz in Deutschland immer verboten. 

 

42a WaffG - detaillierte Informationen über die Gesetzeslage

Jeder Messerbegeisterte hat sicherlich schon mal etwas über den Paragrafen 42a gehört, sei es beim Durchstöbern eines Forums oder beim Smalltalk mit Gleichgesinnten. Der fest im deutschen Waffengesetz verankerte Paragraf „Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, regelt dabei unter anderem klar und deutlich, welche Messer bei sich geführt werden dürfen und welche Exemplare besser zuhause bleiben sollten. Nicht jede Person ist durchweg mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut, was wiederum oftmals dazu führt, dass Wahrheiten sich mit Unwahrheiten vermischen und schlussfolgernd hartnäckige Halbwahrheiten sich etablieren. Wir möchten, mit Hinblick auf das Thema 42a WaffG, mit diesem Beitrag die wichtigsten Infos vorstellen und ein wenig Übersicht in den teils undurchsichtigen Paragrafen-Dschungel bringen.

Die Definition eines Einhandmessers

Die Beschaffenheit eines Einhandmessers wird im Gesetzestext genaustens beschrieben, damit man diese Kategorie sofort eindeutig ausmachen kann. So lässt sich die Klinge eines Einhandmesser immer mit einer Hand öffnen und ebenfalls verriegeln. Kommt ein Messer beispielsweise mit einer Öffnungshilfe daher und besitzt zeitgleich noch eine „starre“ Verrieglung, dann ist es laut Gesetz eindeutig in die Kategorie der Einhandmesser einzuordnen.

Zu den Öffnungshilfen zählen unter anderem:

 

  • Thumbstuds
  • Flipper
  • Daumenlöcher

Zu den Verrieglungen gehören wiederum:

 

  • Backlock
  • Linerlock
  • Framelock

Auch Messerarten, von denen man es eigentlich nicht erwarten würde, können auf Grund der Beschaffenheit unter die Kategorie der Einhandmesser fallen. Kommen Teppichmesser, Arbeitsmesser, Multitools und Co. in dem zuvor beschriebenen Gewand daher und besitzen die jeweiligen Eigenschaften, so reiht das Gesetz sie ebenfalls in die Welt der Einhandmesser ein.

Die Definition eines Zweihandmessers

Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei einem Zweihandmesser um eine Art, bei der die Öffnung nur mit Hilfe der zweiten Hand gelingt. Charakteristisch ist darüber hinaus, dass man meistens nur einen Nagelhau vorfindet. Messer wie diese können auch verriegelt werden, sind aber vom Führungsverbot ausgenommen.

Darf man ein legal mitführbares Zweihandmesser, welches sich dennoch mit einer Hand öffnen lässt, in der Öffentlichkeit führen?

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass sich ein Zweihandmesser dennoch mit nur einer Hand öffnen lässt. Zwar erfordert dies vom Nutzer des Messers viel Geschick und auch einen gewissen Krafteinsatz, dennoch kann es in einigen Ausnahmefällen gelingen. Hinzu kommt, dass man bei einigen Modellen die Möglichkeit hat die Achsschraube neu auszurichten bzw. einzustellen, was wiederum eventuell dazu führen könnte, dass sich das Messer innerhalb weniger Sekunden aufschleudern lässt.

Für den Gesetzgeber ist ein derartiges Verhalten in der Praxis irrelevant, da es vor allem um die Bauart des jeweiligen Modells geht. Dies bedeutet, dass ein legal mitführbares Zweihandmesser, welches sich dennoch mit einer Hand öffnen lässt, weil man beispielsweise sehr viel Kraft in das Aufschnappen übertragt, auf Grund der eigentlichen Beschaffenheit dennoch für das Führen in der Öffentlichkeit qualifiziert ist.

Warum ist der Paragraf 42a WaffG wichtig?

Allein die große Breite an verschiedenen Messern birgt die Gefahr, dass von bestimmten Personen eine Zweckentfremdung angestrebt wird. So kann beispielsweise, aus einem im ersten Moment ausschließlich zum Kochen konzipierten Utensil, dann schnell mal ein Gegenstand werden, der für kriminelle Taten eingesetzt wird. Messer ist jedoch nicht gleich Messer. Vielmehr sind Aufbau und auch Material von Exemplar zu Exemplar von unterschiedlicher Natur, was wiederum auch bedeutet, dass nicht jeder Messertyp die gleiche Gefahr ausstrahlt. Hier kommt der Paragraf 42a WaffG ins Spiel, da er genauer differenziert und die „bösen“ Jungs von den guten trennt.

Die allgemeine Sicherheitslage wird durch diesen Paragrafen spürbar erhöht, da die Polizei dank der fest definierten Gesetzestexte schneller agieren bzw. gefährliche Messer in der Öffentlichkeit einziehen kann. Das Stichwort ist hier „Öffentlichkeit“. 42a WaffG beschreibt die gesetzliche Lage nur im öffentlichen Raum. Dies bedeutet, dass beispielsweise auf Privatveranstaltungen, Festivals, Volksfesten und Co. das Hausrecht zählt und das Verbot von den Veranstaltern noch strikter ausgelegt werden könnte. Hat der Türsteher die Anordnung, dass keinerlei Messer den Weg aufs oder ins Gelände finden dürfen, so muss dieser Aufforderungen unbedingt nachgegangen werden, wenn man auf einen Einlass wert legt.

Welche Waffenverbote fast Paragraf 42a WaffG zusammen?

Im Paragraf 42a WaffG Absatz 1 wird ein öffentliches Führungsverbot für 3 verschiedene Nummern zusammengefasst:

  1. Anscheinswaffen
  2. Hieb- und Stoßwaffen
  3. Messer mit bestimmten Merkmalen (dazu später mehr)

Zu den aufgelisteten Punkten haben wir dir nachfolgend einzelne Infos zusammengetragen.

 

  1. Anscheinswaffen

Wie man der Website des BKA entnehmen kann, handelt es sich bei Anscheinswaffen um Schusswaffen, die von der äußeren Form und dem Gesamterscheinungsbild her den Anschein einer echten Feuerwaffe hinterlassen. Darüber hinaus werden bei derartigen Typen zum Geschossantrieb keine heißen Gase genutzt. Auch reine Nachbildungen von Schusswaffen, die nicht schussfähig sind, aber dennoch mit einem echten Aussehen daherkommen, sind in der Öffentlichkeit verboten. Ebenfalls werden unbrauchbar gemachte, echte Schusswaffen disqualifiziert, die ein Aussehen von Feuerwaffen aufweisen. Hier kannst du alles auf der BKA-Website nachlesen.

 

  1. Hieb- und Stoßwaffen

Unter die Kategorie der Hieb und Stoßwaffen fallen alle Gegenstände, mit denen man durch den Einsatz der eigenen Muskelkraft, durch Hieb-, Stoß-, Schlag-, Stich- oder Wurfbewegungen, Verletzungen hervorrufen könnte.

 

  1. Messer

Messer, die mit einer einhändig feststellbaren Klinge daherkommen (Einhandmesser), dürfen laut Paragraf 42a WaffG nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Das gleiche gilt für feststehende Messer, die eine Klingenlänge von mehr als 12 cm aufweisen.

Gibt es auch Ausnahmen, die unter den Paragrafen 42a WaffG fallen?

Da, wo es klar und deutlich formulierte Verbote gibt, da gibt es auf der anderen Seite oftmals auch eindeutig zusammengefasste Ausnahmeregelungen, die einen kleinen Spielraum für besondere Aktivitäten oder Situationen lassen - so auch im Falle des Paragrafen 42a WaffG. Nachfolgend haben wir dir die einzelnen Ausnahmen aufgelistet.

 

  1. Werden die drei zuvor aufgelisteten Verbotsgegenstände für Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen benötigt oder für Theateraufführungen verwendet, dann ist das Führen in der Öffentlichkeit erlaubt.

 

  1. Werden die zuvor aufgelisteten Verbotsgegenstände transportiert und während des Transports in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt, können sie ebenfalls in der Öffentlichkeit geführt werden.

 

  1. Die im Absatz 1 des 42a WaffG aufgeführten Nummern 2 und 3 (Hieb- und Stoßwaffen sowie die beschriebenen Messer mit bestimmter Beschaffenheit), dürfen in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Auch die Definition dieses berechtigten Interesses ist genau zusammengefasst. So sagt das Gesetz, dass ein berechtigtes Interesse besonders dann vorliegt, wenn das Führen in direktem Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs, einer Brauchtumspflege, der Ausübung eines Sportes oder einem anderweitigen, allgemeinen Zweck dient. Auch dies kannst du hier nochmal im originalen Wortlaut nachlesen.

Ist der Besitz dennoch erlaubt, wenn das Führen verboten ist?

Während das Führen von bestimmten Waffentypen unter Paragraf 42a WaffG fällt, wird die gesetzliche Lage des Besitzes und Erwerbs wiederum im Paragraf 40 WaffG „Verbotene Waffen“ zusammengefasst. Da wir in diesem Beitrag vor allem die rechtliche Lage in der Welt der Messer thematisieren möchten, haben wir dir nachfolgend Arten aufgelistet, bei denen Erwerb, Herstellung und auch Besitz in Deutschland verboten sind. Dazu gehören:

 

  • Faustmesser
  • Fallmesser
  • Butterflymesser (Balisongs)
  • Einige Springmesser und Automatikmesser

Im Großen und Ganzen lässt sich jedoch sagen, dass die meisten Messer, die auf dem deutschen Markt angeboten werden, auch legal sind und somit ohne Bedenken gekauft werden können. Eine gewisse Portion Vorsicht sollte man dennoch immer walten lassen, da der Besitz einer verbotenen Waffe alles andere als ein Kavaliersdelikt ist.

Fehler werden oftmals im Ausland begangen, da während des Kaufes ausschließlich die dort geltenden Gesetze beachtet werden. Nach Beendigung des Urlaubs staunen am Airport angekommen viele Personen nicht schlecht, wenn der Zoll ihnen die frischerworbenen Stücke abnimmt und rechtliche Konsequenzen ankündigt. Es ist wichtig, dass du stets über die in Deutschland geltenden Bestimmungen Bescheid weißt.

Wie bereits im Paragrafen 42a WaffG beschrieben, gibt es auch beim Paragrafen 40 WaffG Ausnahmeregelungen für bestimmte Waffenarten. Ob diese für deinen beabsichtigten Kauf gelten, solltest du frühzeitig vor dem Kauf individuell in Erfahrung bringen.